Unsere Erfahrungen mit der neuen Mehrwegverordnung
Mehrwegverordnung 2023
Seit 01.01.23 gilt ein neues Verpackungsgesetz (VerpackungsG) für die Gastronomie.
Take-Away: was ist neu für Gastronomie und Kund:innen?
Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, müssen für Einwegbecher und -behälter aus Kunststoff eine Mehrweg-Alternative bereitstellen oder es akzeptieren, wenn Kund:innen ihre eigenen Becher oder Behälter mitbringen.
Die Mehrwegpflicht gilt nur für größere Betriebe mit einer Verkaufsfläche von über 80m² und mehr als 5 Mitarbeiter:innen. Kleinere Betriebe (unter 80m² UND weniger als 5 Mitarbeite:innen) müssen nur auf Wunsch mitgebrachte Gefäße befüllen.
Auf der Suche nach einem leckeren Mittagessen zum Mitnehmen, haben wir ausprobiert, wie gut die Neustadter Imbisse- & Restaurantbesitzer:innen auf die neue Mehrwegverordnung vorbereitet sind.
Wie ist es uns auf der Suche nach einem nachhaltig verpackten Mittagessen zum Mitnehmen in Neustadt ergangen?
Wir haben mit 6 Betrieben aus der Umgebung gesprochen – einer davon – das Gemüsegeschäft “Crêpefruit“ von Herrn Jochen Bried – er hat uns direkt begeistert. (Ganzer Bericht siehe unten)
Die fünf anderen angefragten Betriebe gaben an entweder gerade in der Planungsphase zu sein, noch keine Informationen zur Verordnung erhalten zu haben oder keine Angaben dazu machen zu wollen.
Unsere mitgebrachten Behältnisse wurden dennoch überall befüllt.
Bei der Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes und dem Beitrag der Neustadter Gastronomie für mehr Umweltschutz ist also noch ganz gut Luft nach oben!