Welche Versicherungen kommen bei einer Existenzgründung in Betracht?

  • Betriebshaftpflichtversicherung
    Übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten.
  • Betriebsunterbrechungs-Versicherung
    Bei Betriebsausfall z. B. durch Feuer- oder Sturmschäden. Übernimmt laufende Betriebskosten bis zur Wiederaufnahme des Betriebes.
  • D&O Vermögensschadenversicherung für Unternehmensleitung
    Vor allem für die Geschäftsführung von GmbHs oder Vorstände von AGs. Vermögenshaftpflichtversicherung, die das Risiko der persönlichen Haftung im falle einer Pflichtverletzung übernimmt.
  • Elektronikversicherung
    Für Schäden an EDV-, Telefon- und bürotechnischen Anlagen ab. Erweiterungen: Datenträgerversicherung – für Wiederbeschaffungskosten von Programmen und Aufwendungen für erneute Dateineingabe nach Datenverlust. Mehrkostenversicherung – für Mehraufwand (z. B. Überstunden) bei Ausfall der EDV-Anlagen.
  • Feuerversicherung
    Deckt Schäden durch Brand, Blitzeinschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz.
  • Gebäude- und Inhaltsversicherung
    Für Schäden z. B. durch Feuer, Sturm oder Hagel sowie durch Vandalismus oder Einbruch.
  • Geschäftsversicherung
    Fasst mehrere Versicherungsbereiche zusammen: Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Glas und Betriebsunterbrechung. Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen) können mitversichert werden.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
    Für Schäden durch Betriebsfahrzeuge.
  • Leitungswasserversicherung Für Schäden durch austretendes Leitungswasser, z. B. aus Rohren oder Heizungsanlagen. • Maschinenversicherung Deckt Schäden an Maschinen und maschinellen Anlagen.
  • Produkthaftpflichtversicherung
    Für Schäden durch fehlerhafte Produkte oder unzureichende Informationen zur Anwendung von Produkten. Kombinierbar mit der Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Rechtsschutzversicherung
    Deckt Anwalts- und Gerichtskosten z. B. bei Verkehrsschäden, Mietstreitigkeiten oder Problemen bezüglich Arbeitsverhältnisse. Nicht für unternehmerische Streitigkeiten wie etwa unlauterer Wettbewerb.
  • Sturmversicherung
    Für Sturmschäden an Gebäuden und Gegenständen.
  • Transportversicherung
    Für Schäden bei Verlust oder Beschädigung von Gütern beim Transport.
  • Umwelthaftpflichtversicherung Für Schäden Dritter durch Umweltverschmutzung (z. B. durch betriebliche Öl- oder Gastanks). Kombinierbar mit der Betriebshaftpflichtversicherung. • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Für Schäden durch fehlerhafte Beratung.
  • Vertrauensschadenversicherung
    Für Schäden durch Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl, Fälschung Betrug etc.
  • Für Mitarbeiter*innen: Unfallversicherung; betriebliche Altersversicherung

Tipp: Eine Art Basispaket an Versicherungen bei der Existenzgründung sollte folgende Versicherungen umfassen:
Betriebshaftpflichtversicherung • Betriebsunterbrechungsversicherung • Elektronikversicherung • Gebäude- und Inhaltsversicherung • Kfz-Versicherung • Umwelthaftpflichtversicherung
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hg.): Gründer Zeiten 05 – Versicherungen; Berlin 2014)

Altersvorsorge:

  • Rentenversicherung
    War man vor der Existenzgründung Arbeitnehmer*in, bleiben die bisher erworbenen Ansprüche in der Rentenversicherung bestehen. In einigen Berufsgruppen ist man auch als Selbständige/Selbständiger pflichtversichert, so z. B. als Dozent*in, Handwerker*in, Hebamme, Künstler*in oder Journalist*in u.v.m. Gehört man nicht zu einer dieser Berufsgruppen, hat man in den ersten fünf Jahren nach der Existenzgründung die Möglichkeit, einen Antrag auf Pflichtversicherung zu stellen. Diese hat zum Teil günstigere Bedingungen als eine freiwillige Versicherung. Da die gesetzliche Rentenversicherung nur einen Grundbedarf absichert, sollte man die Altersvorsorge auf mehrere Säulen stellen, z. B. durch:
  • Private Rentenversicherung
    Bei einer Vielzahl an Angeboten sollte man gründlich vergleichen. Hier helfen etwa Informationsangebote von Verbraucherzentralen oder Stiftung Warentest.
  • Riester-Rente
    Riestern für Selbständige ist möglich, wenn der/die Partner*in pflichtversichert ist und selbst riestert.
  • Basisrente (Rürup-Rente)
    Steuerlich geförderte Leibrente.

Tipp: Laut Deutscher Rentenversicherung gilt als Faustregel für nicht pflichtversicherte Selbständige, fünf bis acht Prozent des Einkommens für die Altersvorsorge aufzuwenden.

  • Arbeitslosenversicherung
    In der Selbständigkeit möglich, wenn man innerhalb der vorherigen 24 Monate mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis gestanden bzw. Arbeitslosengeld erhalten hat. Den Antrag auf Weiterversicherung muss man innerhalb der ersten drei Monate der Selbständigkeit bei der Arbeitsagentur einreichen.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung/Erwerbsminderungsrente
    Private Berufsunfähigkeitsversicherung oder als Zusatzversicherung zu privaten Versicherungen wie Lebens-, Renten- oder Risikolebensversicherung. Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung erhält man eine Erwerbsminderungsrente, wenn innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre mindestens 36 Monate Pflichtbeträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.
  • Dread Disease
    Beim Eintreten einer schweren Krankheit wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, MS, Erblindung, Taubheit oder schwere Verbrennungen, wird eine vorher vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
  • Krankenversicherung
    War man vor der Existenzgründung bereits gesetzlich krankenversichert, hat man die Wahl zwischen der freiwilligen Weiterversicherung oder einer privaten Krankenversicherung. Selbständige, die zuvor in einer privaten Versicherung waren, müssen sich weiterhin privat versichern. Hat man sich in der Selbständigkeit einmal für eine private Versicherung entschieden, kann man nicht mehr in die gesetzliche zurückkehren.
  • Krankentagegeld
    Mit der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse kann man einen Vertrag über Krankentagegeld vereinbaren, das man bei Einkommenseinbußen aufgrund vorübergehender Krankheit erhält.
  • Lebensversicherung
    Risikolebensversicherung – Zeitlich begrenzt, Auszahlung im Todesfall, bsp. zur Absicherung von Krediten.
    Kapitallebensversicherung – Auszahlung nicht nur im Todesfall, sondern auch nach vereinbarter Laufzeit, so dass sie als Teil der Altersvorsorge dienen kann.
  • Pflegeversicherung
    Zur Absicherung der Pflegebedürftigkeit nach Krankheit oder Unfall. Pflegeversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat.
  • Private Haftpflichtversicherung
    Bei Schadensersatzansprüchen Dritter durch Unfall oder nicht vorsätzlicher Beschädigung.
  • Unfallversicherung Gesetzlich und/oder privat.
    Zur Absicherung bei Invalidität durch Unfall. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt auch für die Wiedereingliederung in den Beruf auf, wenn die vorherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei einer bleibenden Erwerbsfähigkeitsminderung ab 20 Prozent wird eine Unfallrente gezahlt.